Asylbewerber: Enge Grenzen für Homosexualitätsnachweis

mardi 2 décembre 2014

Asylbewerber: Enge Grenzen für Homosexualitätsnachweis



Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat derGlaubwürdigkeitsprüpfung bei Asylbewerbern, die sich wegen ihrerHomosexualität verfolgt sehen, enge Grenzen gesetzt. Behörden seienzwar berechtigt, die Angaben zu prüfen, es dürften jedoch keineFragen zu sexuellen Praktiken gestellt werden, heißt es in einem inLuxemburg verkündeten Urteil. Zur Begründung verwies derGerichtshof auf das Grundrecht der Menschenwürde und Achtung desPrivatlebens.









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