Griff zum Handy im Auto nicht immer verboten

lundi 1 décembre 2014

Griff zum Handy im Auto nicht immer verboten



Der Griff eines Autofahrers nach einem klingelnden Mobiltelefon

ist nicht zwangsläufig ein Verstoß gegen das Handy-Verbot am

Steuer. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hob in einem Beschluss die

Verurteilung einer Autofahrerin zu 40 Euro Geldbuße auf - und kam

damit in einem komplizierten Fall zu einem anderen Ergebnis als

zuvor das Amtsgericht.







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