Griff zum Handy im Auto nicht immer verboten
Der Griff eines Autofahrers nach einem klingelnden Mobiltelefon
ist nicht zwangsläufig ein Verstoß gegen das Handy-Verbot am
Steuer. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hob in einem Beschluss die
Verurteilung einer Autofahrerin zu 40 Euro Geldbuße auf - und kam
damit in einem komplizierten Fall zu einem anderen Ergebnis als
zuvor das Amtsgericht.

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Der Griff eines Autofahrers nach einem klingelnden Mobiltelefon
ist nicht zwangsläufig ein Verstoß gegen das Handy-Verbot am
Steuer. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hob in einem Beschluss die
Verurteilung einer Autofahrerin zu 40 Euro Geldbuße auf - und kam
damit in einem komplizierten Fall zu einem anderen Ergebnis als
zuvor das Amtsgericht.
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Griff zum Handy im Auto nicht immer verboten
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