Koalition entschärft Gesetz zum Kleinanlegerschutz
Das geplante Gesetz zum Schutz von Kleinanlegern ist einem
Bericht zufolge zugunsten von sogenannten
Crowdinvesting-Unternehmen und sozialen Projekten gelockert worden.
Wie die Zeitung "Welt" in ihrer Online-Ausgabe berichtete, soll für
die beiden Gruppen nun doch kein umfassendes Werbeverbot gelten.
Außerdem sollen Start-up-Unternehmen erst dann einen
Wertpapierprospekt erstellen müssen, wenn sie bei Kleinanlegern
mehr als 2,5 Millionen Euro einsammeln wollen. In der
ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs lag die Grenze für eine
Prospektpflicht bei einer Million Euro.

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Das geplante Gesetz zum Schutz von Kleinanlegern ist einem
Bericht zufolge zugunsten von sogenannten
Crowdinvesting-Unternehmen und sozialen Projekten gelockert worden.
Wie die Zeitung "Welt" in ihrer Online-Ausgabe berichtete, soll für
die beiden Gruppen nun doch kein umfassendes Werbeverbot gelten.
Außerdem sollen Start-up-Unternehmen erst dann einen
Wertpapierprospekt erstellen müssen, wenn sie bei Kleinanlegern
mehr als 2,5 Millionen Euro einsammeln wollen. In der
ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs lag die Grenze für eine
Prospektpflicht bei einer Million Euro.
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