Koalition entschärft Gesetz zum Kleinanlegerschutz

vendredi 17 avril 2015

Koalition entschärft Gesetz zum Kleinanlegerschutz



Das geplante Gesetz zum Schutz von Kleinanlegern ist einem

Bericht zufolge zugunsten von sogenannten

Crowdinvesting-Unternehmen und sozialen Projekten gelockert worden.

Wie die Zeitung "Welt" in ihrer Online-Ausgabe berichtete, soll für

die beiden Gruppen nun doch kein umfassendes Werbeverbot gelten.

Außerdem sollen Start-up-Unternehmen erst dann einen

Wertpapierprospekt erstellen müssen, wenn sie bei Kleinanlegern

mehr als 2,5 Millionen Euro einsammeln wollen. In der

ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs lag die Grenze für eine

Prospektpflicht bei einer Million Euro.







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