Hamburger Behörde weist Google-Einspruch zurück
In seinem Bemühen um schärfere Datenschutzstandards beim
Internet- und Suchmaschinenriesen Google in Deutschland hat der
Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar einen Widerspruch
des Unternehmens gegen eine von ihm erlassene Anordnung
zurückgewiesen. Das teilte Caspars Behörde mit. Demnach konnte sich
Google nur mit einigen "rechtsförmlichen Einwänden" durchsetzen,
muss die geforderten Nachbesserungen im Kern jedoch umsetzen. Das
Unternehmen hat allerdings noch die Möglichkeit, die Anordnung vor
einem Verwaltungsgericht anzufechten.

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In seinem Bemühen um schärfere Datenschutzstandards beim
Internet- und Suchmaschinenriesen Google in Deutschland hat der
Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar einen Widerspruch
des Unternehmens gegen eine von ihm erlassene Anordnung
zurückgewiesen. Das teilte Caspars Behörde mit. Demnach konnte sich
Google nur mit einigen "rechtsförmlichen Einwänden" durchsetzen,
muss die geforderten Nachbesserungen im Kern jedoch umsetzen. Das
Unternehmen hat allerdings noch die Möglichkeit, die Anordnung vor
einem Verwaltungsgericht anzufechten.
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