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Hamburger Behörde weist Google-Einspruch zurück

mercredi 8 avril 2015

Hamburger Behörde weist Google-Einspruch zurück



In seinem Bemühen um schärfere Datenschutzstandards beim

Internet- und Suchmaschinenriesen Google in Deutschland hat der

Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar einen Widerspruch

des Unternehmens gegen eine von ihm erlassene Anordnung

zurückgewiesen. Das teilte Caspars Behörde mit. Demnach konnte sich

Google nur mit einigen "rechtsförmlichen Einwänden" durchsetzen,

muss die geforderten Nachbesserungen im Kern jedoch umsetzen. Das

Unternehmen hat allerdings noch die Möglichkeit, die Anordnung vor

einem Verwaltungsgericht anzufechten.







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