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Facebook erlaubt Nachlassverwalter für gestorbene Nutzer

jeudi 12 février 2015

Facebook erlaubt Nachlassverwalter für gestorbene Nutzer



Wenn das Leben vorbei ist, muss auf Facebook noch lange nicht

Schluss sein: Das soziale Netzwerk ermöglicht seinen Nutzern

künftig, einen Nachlasskontakt zu bestimmen, der das Profil im

Todesfall weiterpflegen darf. Die Vollmacht kann auch dazu genutzt

werden, den Facebook-Auftritt des Verstorbenen zu archivieren.

"Facebook ist ein Ort, um zu teilen und sich mit Familie und

Freunden zu vernetzen", erklärte das Unternehmen. "Für viele von

uns ist es auch ein Ort, um diejenigen im Gedächtnis zu behalten

und zu ehren, die wir verloren haben."







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