Facebook erlaubt Nachlassverwalter für gestorbene Nutzer
Wenn das Leben vorbei ist, muss auf Facebook noch lange nicht
Schluss sein: Das soziale Netzwerk ermöglicht seinen Nutzern
künftig, einen Nachlasskontakt zu bestimmen, der das Profil im
Todesfall weiterpflegen darf. Die Vollmacht kann auch dazu genutzt
werden, den Facebook-Auftritt des Verstorbenen zu archivieren.
"Facebook ist ein Ort, um zu teilen und sich mit Familie und
Freunden zu vernetzen", erklärte das Unternehmen. "Für viele von
uns ist es auch ein Ort, um diejenigen im Gedächtnis zu behalten
und zu ehren, die wir verloren haben."
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Wenn das Leben vorbei ist, muss auf Facebook noch lange nicht
Schluss sein: Das soziale Netzwerk ermöglicht seinen Nutzern
künftig, einen Nachlasskontakt zu bestimmen, der das Profil im
Todesfall weiterpflegen darf. Die Vollmacht kann auch dazu genutzt
werden, den Facebook-Auftritt des Verstorbenen zu archivieren.
"Facebook ist ein Ort, um zu teilen und sich mit Familie und
Freunden zu vernetzen", erklärte das Unternehmen. "Für viele von
uns ist es auch ein Ort, um diejenigen im Gedächtnis zu behalten
und zu ehren, die wir verloren haben."
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Facebook erlaubt Nachlassverwalter für gestorbene Nutzer
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