Middelhoff muss in Untersuchungshaft bleiben
Der frühere Arcandor-Chef Thomas Middelhoff bleibt in
Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm verwarf die
Haftbeschwerde des einstigen Top-Managers als unbegründet, wie ein
Gerichtssprecher mitteilte. Es bestehe weiter Fluchtgefahr, befand
das Gericht in seinem rechtskräftigen Beschluss. Zur Begründung
verwies das OLG unter anderem darauf, dass Middelhoff nach seiner
Festnahme dem Landgericht Essen zunächst die Existenz eines zweiten
Reisepasses mit einem gültigen Visum für die Volksrepublik China
verschwiegen habe.
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Der frühere Arcandor-Chef Thomas Middelhoff bleibt in
Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm verwarf die
Haftbeschwerde des einstigen Top-Managers als unbegründet, wie ein
Gerichtssprecher mitteilte. Es bestehe weiter Fluchtgefahr, befand
das Gericht in seinem rechtskräftigen Beschluss. Zur Begründung
verwies das OLG unter anderem darauf, dass Middelhoff nach seiner
Festnahme dem Landgericht Essen zunächst die Existenz eines zweiten
Reisepasses mit einem gültigen Visum für die Volksrepublik China
verschwiegen habe.
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