Fall Trayvon Martin: Keine Anklage vor US-Bundesgericht
Die tödlichen Schüsse eines Nachbarschaftswächters auf den schwarzen Teenager Trayvon Martin in Florida ziehen kein Verfahren vor einem US-Bundesgericht nach sich. Das Justizministerium in Washington teilte mit, dass die Ermittlungen gegen den Todesschützen George Zimmerman eingestellt worden seien. Die Beweislage habe für eine Anklage wegen Bürgerrechtsverletzungen nicht ausgereicht. Zimmerman war bereits in einem Strafprozess in Florida freigesprochen worden.

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Die tödlichen Schüsse eines Nachbarschaftswächters auf den schwarzen Teenager Trayvon Martin in Florida ziehen kein Verfahren vor einem US-Bundesgericht nach sich. Das Justizministerium in Washington teilte mit, dass die Ermittlungen gegen den Todesschützen George Zimmerman eingestellt worden seien. Die Beweislage habe für eine Anklage wegen Bürgerrechtsverletzungen nicht ausgereicht. Zimmerman war bereits in einem Strafprozess in Florida freigesprochen worden.
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