Klagerecht für Verbraucherverbände im Datenschutz
Stellvertretend für den einzelnen Bürger sollen Verbraucherschutzverbände in Zukunft gegen Internetkonzerne klagen können, wenn diese gegen den Datenschutz verstoßen. Das Bundeskabinett verabschiedete einen Gesetzentwurf, mit dem die Verbände das Recht bekommen sollen, Abmahnungen auszusprechen und Unterlassungsklagen zu erheben. Die neuen Regelungen gelten vor allem bei der Verarbeitung von Daten für Werbung, Persönlichkeitsprofile sowie den Adress- und Datenhandel.

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Stellvertretend für den einzelnen Bürger sollen Verbraucherschutzverbände in Zukunft gegen Internetkonzerne klagen können, wenn diese gegen den Datenschutz verstoßen. Das Bundeskabinett verabschiedete einen Gesetzentwurf, mit dem die Verbände das Recht bekommen sollen, Abmahnungen auszusprechen und Unterlassungsklagen zu erheben. Die neuen Regelungen gelten vor allem bei der Verarbeitung von Daten für Werbung, Persönlichkeitsprofile sowie den Adress- und Datenhandel.
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