US-Versicherer darf Drohnen zu Schadensermittlung nutzen
Der US-Versicherungskonzern American International Group (AIG)
darf künftig über Katastrophengebieten Drohnen zur
Schadensermittlung einsetzen. Die US-Luftfahrtbehörde FAA habe die
Erlaubnis dafür erteilt, erklärte AIG. Mit Kameras ausgestattete
Miniflugzeuge könnten helfen, die Schäden besser zu erfassen und
Versicherungsansprüche schneller zu bearbeiten. Außerdem könnten
Landstriche überflogen werden, die nach einer Katastrophe vom Boden
her nicht zugänglich oder für Versicherungsprüfer zu gefährlich
seien.

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Der US-Versicherungskonzern American International Group (AIG)
darf künftig über Katastrophengebieten Drohnen zur
Schadensermittlung einsetzen. Die US-Luftfahrtbehörde FAA habe die
Erlaubnis dafür erteilt, erklärte AIG. Mit Kameras ausgestattete
Miniflugzeuge könnten helfen, die Schäden besser zu erfassen und
Versicherungsansprüche schneller zu bearbeiten. Außerdem könnten
Landstriche überflogen werden, die nach einer Katastrophe vom Boden
her nicht zugänglich oder für Versicherungsprüfer zu gefährlich
seien.
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US-Versicherer darf Drohnen zu Schadensermittlung nutzen
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